Der §37.3 SGB XI-Beratungsbesuch gilt vielen Pflegediensten als administrative Pflicht — ein nötiger Termin, der Zeit kostet und wenig einbringt. Das Gegenteil ist wahr: Pflegedienste die §37.3 strategisch nutzen, gewinnen damit systematisch neue Klienten.
Wer Pflegesachleistungen bezieht (Pflegegrad 2–5), ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.01.2026 gilt einheitlich:
Dieser Besuch muss von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt werden. Die Pflegekasse vergütet ihn direkt. Für Familien entstehen keine Kosten.
Bundesweit gibt es rund 5 Millionen Menschen mit Pflegegrad. Schätzungsweise 3,5 Millionen beziehen Sachleistungen und haben damit einen regelmäßigen §37.3-Beratungsbedarf. Die meisten Familien wissen nicht, welcher Pflegedienst das anbietet — und suchen online.
Die meisten Pflegedienste bieten §37.3-Beratungsbesuche an — zeigen das aber nirgendwo. Weder auf der Website (die oft veraltet ist), noch in Verzeichnissen, noch in Portalen. Das Ergebnis: Familien suchen online nach „§37.3 Beratungsbesuch [Stadt]" und finden — nichts.
Wer in diesem Moment sichtbar ist, bekommt die Anfrage. Wer unsichtbar ist, existiert für diese Familie nicht.
Auf jeder Plattform wo Sie gelistet sind — Website, Google Unternehmensprofil, Pflegeportale — sollte §37.3 explizit stehen. Nicht versteckt im Fließtext, sondern als eigener Leistungspunkt mit Direktkontakt.
Familien die online suchen, wollen nicht anrufen und eine Warteschleife hören. Ein Buchungskalender (z.B. Cal.eu, DSGVO-konform, EU-gehostet) senkt die Hürde drastisch. Der Termin wird gebucht, bevor die Familie drei andere Dienste anruft.
Das regionale Pflegeportal bildet alle Anbieter der Region ab — und zeigt für jeden Pflegedienst explizit ob §37.3-Beratungsbesuche angeboten werden. Familien die gezielt danach suchen, finden nur Dienste die das Feature aktiv haben.
Ein §37.3-Beratungsbesuch (PG 2/3) wird mit 23 € vergütet. Wer über das Portal 3 neue Beratungsbesuche pro Monat bekommt, macht pro Quartal rund 210 € zusätzlichen Umsatz — bei 49 €/Monat Profilgebühr. Break-even in Monat 1.
§37.3 ist keine Bürde — es ist ein struktureller Akquise-Kanal den die meisten Pflegedienste noch nicht nutzen. Wer das ändert, gewinnt Anfragen von Familien, die bereits einen konkreten Bedarf haben und aktiv einen Anbieter suchen.
Kostenloses Erstgespräch — Ihr Profil läuft noch heute.
Jetzt Erstgespräch buchen