Ratgeber · Pflegedienste

§37.3 Beratungsbesuch:
Wie Pflegedienste mehr Anfragen bekommen

Von PflegePur · 02.04.2026 · 6 Min. Lesezeit

Der §37.3 SGB XI-Beratungsbesuch gilt vielen Pflegediensten als administrative Pflicht — ein nötiger Termin, der Zeit kostet und wenig einbringt. Das Gegenteil ist wahr: Pflegedienste die §37.3 strategisch nutzen, gewinnen damit systematisch neue Klienten.

Was §37.3 SGB XI vorschreibt

Wer Pflegesachleistungen bezieht (Pflegegrad 2–5), ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.01.2026 gilt einheitlich:

Dieser Besuch muss von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt werden. Die Pflegekasse vergütet ihn direkt. Für Familien entstehen keine Kosten.

💡 Das übersehen viele

Bundesweit gibt es rund 5 Millionen Menschen mit Pflegegrad. Schätzungsweise 3,5 Millionen beziehen Sachleistungen und haben damit einen regelmäßigen §37.3-Beratungsbedarf. Die meisten Familien wissen nicht, welcher Pflegedienst das anbietet — und suchen online.

Das eigentliche Problem: Unsichtbarkeit

Die meisten Pflegedienste bieten §37.3-Beratungsbesuche an — zeigen das aber nirgendwo. Weder auf der Website (die oft veraltet ist), noch in Verzeichnissen, noch in Portalen. Das Ergebnis: Familien suchen online nach „§37.3 Beratungsbesuch [Stadt]" und finden — nichts.

Wer in diesem Moment sichtbar ist, bekommt die Anfrage. Wer unsichtbar ist, existiert für diese Familie nicht.

Wie Sichtbarkeit für §37.3 funktioniert

1. §37.3-Service explizit ausweisen

Auf jeder Plattform wo Sie gelistet sind — Website, Google Unternehmensprofil, Pflegeportale — sollte §37.3 explizit stehen. Nicht versteckt im Fließtext, sondern als eigener Leistungspunkt mit Direktkontakt.

2. Direktbuchung ermöglichen

Familien die online suchen, wollen nicht anrufen und eine Warteschleife hören. Ein Buchungskalender (z.B. Cal.eu, DSGVO-konform, EU-gehostet) senkt die Hürde drastisch. Der Termin wird gebucht, bevor die Familie drei andere Dienste anruft.

3. Im regionalen Pflegeportal sichtbar sein

Das regionale Pflegeportal bildet alle Anbieter der Region ab — und zeigt für jeden Pflegedienst explizit ob §37.3-Beratungsbesuche angeboten werden. Familien die gezielt danach suchen, finden nur Dienste die das Feature aktiv haben.

📊 Kurze Rechnung

Ein §37.3-Beratungsbesuch (PG 2/3) wird mit 23 € vergütet. Wer über das Portal 3 neue Beratungsbesuche pro Monat bekommt, macht pro Quartal rund 210 € zusätzlichen Umsatz — bei 49 €/Monat Profilgebühr. Break-even in Monat 1.

Was ein vollständiges Portal-Profil leistet

Fazit

§37.3 ist keine Bürde — es ist ein struktureller Akquise-Kanal den die meisten Pflegedienste noch nicht nutzen. Wer das ändert, gewinnt Anfragen von Familien, die bereits einen konkreten Bedarf haben und aktiv einen Anbieter suchen.

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