Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag pro Monat — zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag (§45a SGB XI). Das Problem: Viele Familien wissen nicht, welche Anbieter zugelassen sind. Und viele zugelassene Anbieter sind online unsichtbar.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) beträgt 125 € pro Monat — für Personen aller Pflegegrade (1–5). Er kann ausschließlich bei anerkannten Anbietern nach §45a SGB XI eingelöst werden. Diese nennen sich AZUA: Anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Viele Familien wissen das nicht — und verpassen so bis zu 1.500 € pro Jahr.
Hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und Beaufsichtigung, Alltagsbegleitung, Entlastung pflegender Angehöriger, Gruppenangebote. Die genaue Leistungsliste wird vom jeweiligen Bundesland geregelt und im Anerkennungsbescheid festgelegt.
Familien die den Entlastungsbetrag nutzen wollen, fragen meist bei der Pflegekasse nach. Die Kasse nennt gelegentlich Anbieter — aber nicht systematisch, und nicht regional vollständig. Wer online sucht, findet kaum strukturierte Verzeichnisse.
Das ist die Lücke: Anerkannte §45a-Anbieter die online präsent sind, bekommen Direktanfragen von Familien die gezielt suchen. Wer unsichtbar ist, bekommt nichts.
Wer Pflegesachleistungen bezieht und diese nicht vollständig nutzt, kann bis zu 40 % des verbleibenden Sachleistungsbudgets in Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI umwandeln (§45a Abs. 4 SGB XI, Umwandlungsanspruch).
Pflegegrad 3: Sachleistungsbudget 1.363 €/Monat. Pflegedienst nutzt 800 €. Verbleibend: 563 €. 40 % davon: 225 € zusätzlich für §45a-Anbieter — on top zum Entlastungsbetrag.
Im Portal-Profil wird die §45a-Anerkennung als eigener Chip angezeigt — sichtbar für alle Profilbesucher. Familien die gezielt nach einem anerkannten Anbieter suchen, filtern danach. Wer das Feature nicht aktiv hat, erscheint nicht in diesem Filter.
Viele Anbieter nennen ihre Leistungen aber nicht den Finanzierungsweg. Im Profil kann explizit stehen: „Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird akzeptiert · §45a anerkannt." Das senkt die Hemmschwelle für Familien die unsicher sind ob sie sich das leisten können.
§45a-Anbieter die sich mit ambulanten Pflegediensten im Portal vernetzen, erscheinen auf deren Profilseite. Pflegedienste die §37.3-Beratungsbesuche machen, können Familien direkt auf passende §45a-Anbieter hinweisen — und das Netzwerk macht das automatisch sichtbar.
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